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Willkommen


Wir möchten mit der Pannonia Consulting unsere langjährigen Erfahrungen, die wir seit über 15 Jahren in den Bereichen Steuerberatung, Buchhaltung, Lohnabrechnung und Wirtschaftsprüfung in Ungarn gesammelt haben, unseren Mandanten weitergeben. Die Beratung erfolgt dabei natürlich sowohl in deutscher als auch in ungarischer Sprache.

Aufgrund der vorhandenen Fachkompetenz auch auf dem Gebiet des deutschen Rechts, können wir schnell und effizient Lösungen erarbeiten und kompetent mit den Experten aus Ihrem Hause kommunizieren.

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Steuerberatung

Bei der Steuerberatung geben wir uns niemals nur mit der Widergabe entsprechender Gesetzesvorlagen zufrieden, sondern zeigen unseren Mandanten mögliche steuerliche Handlungsalternativen im Rahmen der Möglichkeiten auf.


Liquidationen

Wir übernehmen als Liquidator die Abwicklung ungarischer Gesell-schaften. Seit über 10 Jahren liquidieren wir erfolgreich Unternehmen in Ungarn, darunter befinden sich auch eine Vielzahl von Produktionsgesellschaften.

Buchhaltung

Mit unseren qualifizierten Mitarbeitern bieten wir unseren Mandanten einen bedarfsge-rechten Service. Die Finanz- und Gehaltsbuchhaltung erfolgt immer mandantenorientiert und wir wollen frühzeitig aktiv werden, anstatt lediglich zu reagieren.

Betriebsstätten

Wir helfen Ihnen, Ihre Aufträge in Ungarn rechtlich unkompliziert abzuwickeln, egal ob Sie z.B. in Ungarn Montageleistungen über mehrere Monate ausführen oder hier umsatzsteuerbare Leistungen erbringen oder Vertriebsmit-arbeiter vor Ort beschäftigen.

Teamleiter - Steuerberatung Buchhaltung Lohnbuchhaltung Wirtschaftsprüfung Ungarn, Budapest
Pannonia Consulting Kft.
Hold u. 13
1054 Budapest
Tel.: 0036 30 296 7222
Tel.: 0036 1 33 60 160
info@pannonia.consulting

Infos

Steuernews
Steueränderung 2018
Ungarische Unternehmer müssen ab 2018 Bankkonten, die im Ausland geführt werden, dem Finanzamt melden.

Neue Tatsachen und Beweise werden nicht mehr im Einspruchsverfahren berücksich-tigt. Diese müssen im Rahmen der Prüfung, spätestens mit Stellungnahme zum Prüfungs-protokoll vorgelegt werden.

Verzichtet zukünftig der Steuerpflichtige auf sein Einspruchsrecht im außerge-richtlichen Rechtsbehelfsverfahren bei geänderten Steuerbescheiden und wird die festgesetzte Steuer fristgerecht bezahlt, wird die Steuerstrafe um 50 % gemindert.

Die Absicht eine Selbstrevision durchzuführen, können dem Finanzamt zukünftig angemeldet werden. 15 Tage lang darf das Finanzamt in diesem Fall keine Prüfung beginnen. Ab 2018 ist auch der Erlass des Selbstrevisionszuschlages in begründeten Fällen beantragt werden.

Arbeitgeber müssen zukünftig das Finanzamt über Lohnpfändungen innerhalb von 15 Tagen informieren.

Steuern in Ungarn
In dieser Rubrik stellen wir Ihnen Problembereiche des ungarischen Handels- und Steuerrechts vor.
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