Infos zur Arbeitserlaubnis und Meldepflicht für deutsche Arbeitnehmer in Ungarn!
- Seit dem 1. Januar 2009 sind die EWR-Bürger und ihre Familienangehörigen von der Genehmigungspflicht befreit. Der Arbeitgeber muss jedoch das Arbeitsverhältnis beim Arbeitsamt spätestens am ersten Arbeitstag anzeigen.
- Geschäftsführer benötigen aufgrund internationaler Abkommen keine Arbeitsgenehmigung.
- In der Ausländerbehörde muss der Wohnsitz angemeldet werden.
- Es muss bei dem für ausländische Staatsbürger zuständigen Finanzamt eine Steuernummer beantragt werden.
- Grundsätzlich greift auch die Sozialversicherungspflicht in Ungarn. Sofern eine Entsendung vorliegt, kann eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht erfolgen (Bescheinigung E101).
Anmeldung bei der Ausländerbehörde
Beantragung der Steuernummer in Ungarn
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Stand 10/2012