Wichtige Steueränderungen 2013
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Einführung neuer Steuerarten für Kleinunternehmer
- Einführung einer pauschalen Besteuerung für Kleinunternehmer (KATA); wobei der pauschale Steuerbetrag von derzeit monatlich 50.000 HUF nur bis zu einer Umsatzerlösgrenze von 6 Mio. HUF Anwendung findet (darüber hinaus Anwendung eines 40 %-igen Steuersatzes); hier sind die Einkommensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge abgegolten; die Gewerbesteuer wird ebenfalls pauschalisiert (fiktive Bemessungsgrundlage ist 2,5 Mio. HUF), bei einem Steuersatz von 2 % (bspw. Budapest) beträgt demnach die Gewerbesteuer 50.000 HUF
- kleine Gesellschaften (mit max. 25 Angestellten und max. 500 Mio. HUF Umsatz) können eine weitere pauschale Besteuerung wählen, die sogenannte KIWA; aufgrund der Methodik der Ermittlung der Besteuerungshöhe ist diese Art der Besteuerung hauptsächlich für Unternehmen mit hohen Lohnkosten geeignet