Wichtige Steueränderungen 2012
-
Einkommensteuer
- da der Arbeitnehmeranteil zur Kranken- und Arbeitslosenversicherung von bisher 7,5 % auf 8,5 % erhöht wird, sinken die Nettogehälter entsprechend
- bei Auslandsdienstreisen können wieder max. 30 % des pauschalen Auslagenersatzes für Verpflegung, jedoch derzeit höchstens 15 EUR am Tag steuerlich berücksichtigt werden
- Repräsentationskosten, wie z.B. Geschäftsessen, Bewirtungskosten bzw. Aufmerksamkeiten (z.B. Tasse Kaffee, Kuchen, Gebäck, Getränke) und Geschenke an Geschäftspartner bzw. Werbegeschenke sind wieder einkommensteuerpflichtig und im Gegenzug körperschaftssteuerlich abziehbar
- die Möglichkeit der Ausgabe von steuerlich begünstigten Essenszuschüssen an Arbeitnehmer wird u.a. durch die staatliche Monopolisierung weiter eingeschränkt (Erzsébet Tickets: max. 60 THUF; Széchenyi Karte: max. 150 THUF)
- steuerlich begünstigte geldwerte Vorteile, wie der Essenszuschuss, unterliegt neben der 16 %-igen Einkommensteuer nun auch einer 10 %-igen Sozialabgabe (EHO)
- die sog. Steuergutschrift fällt weg
- Anwendung des "Superbruttos" bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage nur bei Einkommen über 2.424.000 HUF
-
Abgabenordnung
- bei fehlender Transferpreisendokumentation wird die Strafe erhöht (zwischen 4-16 Mio. HUF)
- sollte das Finanzamt feststellen, dass "Scheinrechnungen" vorliegen, kann eine Strafe i.H.v. 50 % des festgestellten Steuerfehlbetrages (bis max. 1 Mio HUF) festgestzt werden
- die Steuerstrafe erhöht sich von 75 % auf 200 % des nicht bezahlten Steuerbetrages, wenn das Steuerdefizit mit der Verheimlichung der Einkünfte, der Fälschung oder Vernichtung von Belegen, Büchern und Aufzeichnungen zusammenhängt