Vorsteuerabzug
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Der Vorsteuerabzug wird bei folgenden Leistungen nicht gewährt:
- bei Treibstoff, Aufwendungen und Instandhaltung von Kfz.
- bei Taxi, Parkgebühr, Strassennutzungsgebühr
- Bewirtungsrechnungen
- bei Catering
- 30% der Telefongebühren
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Entsteht ein Vorsteuerüberhang, hat der Unternehmer die Wahl zwischen Vortrag auf
zukünftige Anmeldungszeiträume oder der Rückerstattung durch das Finanzamt.
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Stand 10/2012