Nicht abziehbare Betriebsausgaben
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Nachfolgend sind einige wichtige steuerlich nicht abziehbare Betriebsausgaben aufgelistet:
- Darlehenszinsen, soweit das zugrunde liegende Darlehen das 3-fache des Eigenkapitals übersteigt (Ausnahme Bankdarlehen)
- Aufwand für eine Dienstleistung, deren Nachweis der tatsächlichen Erbringung nicht erbracht werden kann soweit das Entgelt Netto 200.000 HUF im Jahr übersteigt
- nicht im Interesse des Unternehmens stehende Kosten
- Strafen
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Stand 10/2012