Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch in Deutschland bei Entsendungen nach Ungarn und Verbleib in der deutschen Sozialversicherung

Der Anspruch in Deutschland besteht bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht oder durch sozialversicherungsrechtliche Regelungen, z.B. wenn ein Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit besteht. Wenn dies über die gesetzliche Krankenkasse gegeben ist, besteht ein Kindergeldanspruch in Deutschland.

Das Kindergeld muss sowohl in Ungarn als auch in Deutschland beantragt werden. In Deutschland wird der Differenzbetrag zum ungarischen Kindergeld erstattet. Das ungarische Kindergeld beträgt im Jahr 2024 z.B. 12.200 HUF (ca. 30 EUR) für ein Kind und 13.300 HUF je Kind (ca. 33 EUR) bei zwei Kindern. Es ist möglich, dass der Antrag in Ungarn nur für sechs Monate rückwirkend gestellt werden kann.

Allerdings gibt Hinweise auf europäische Regelungen, die eine Weiterzahlung des Kindergeldes in Deutschland in Frage stellen.

September 2024, Pannonia Consulting Kft., Budapest