Nicht immer werden die Steuerpflichtigen über Vollstreckungsmaßnahmen informiert. Sollte keine genügende Deckung auf dem Konto vorhanden sein, dann kann diese Maßnahme auch längere Zeit andauern. Um das Inkasso schnell zu beenden – damit man wieder Zugriff auf das Firmenkonto erhält – muss dem zuständige Sachbearbeiter nachgewiesen werden, dass das Geld gezahlt wurde bzw. die Steuerverbindlichkeit aufgrund einer erfolgten Verrechnung mit Guthaben oder Rückerstattungsansprüchen erloschen sind. Erst dann wird er das Inkasso beenden.
Im Falle einer Verrechnung mit Rückerstattungsansprüchen gibt es gesetzlich zwei Vorgaben zu berücksichtigen. Vor Verrechnung kann (muss nicht) die Behörde innerhalb von 30 Tage die Erklärung prüfen. Meist wird die Verrechnung auch nur nach Ablauf dieser Frist durchgeführt (analog der Vorgehensweise bei einer Auszahlung eines Vorsteuerüberhanges). Ein anderer Fall wäre es, wenn eine Überzahlung/Guthaben einer anderen Steuerart vorliegen sollte (die Höhe der erklärten Steuern sind geringer als der tatsächlich gezahlte Betrag). Dann wird natürlich sofort verrechnet.
Sie sollten also entweder für eine ausreichende Deckung des Bankkontos sorgen, um eine sofortige Beendigung des Inkassos zu erreichen. Sollten Sie die Steuerschulden mit einem anderen Bankkonto überweisen oder eine Verrechnung wünschen, so müssen Sie das dem zuständigen Sachbearbeiter nachweisen, damit die Vollstreckung aufgehoben wird. Bei einer Verrechnung mit Rückerstattungsansprüchen sind die gesetzlichen Fristen zu beachten.
Mai 2015; Pannonia Consulting Kft., Budapest