Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch in Deutschland bei Entsendungen nach Ungarn und Verbleib in der deutschen Sozialversicherung

Der Anspruch in Deutschland besteht bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht oder durch sozialversicherungsrechtliche Regelungen, z.B. wenn ein Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit besteht. Wenn dies über die gesetzliche Krankenkasse gegeben ist, besteht ein Kindergeldanspruch in Deutschland.

Das Kindergeld muss sowohl in Ungarn als auch in Deutschland beantragt werden. In Deutschland wird der Differenzbetrag zum ungarischen Kindergeld erstattet. Das ungarische Kindergeld beträgt im Jahr 2024 z.B. 12.200 HUF (ca. 30 EUR) für ein Kind und 13.300 HUF je Kind (ca. 33 EUR) bei zwei Kindern. Es ist möglich, dass der Antrag in Ungarn nur für sechs Monate rückwirkend gestellt werden kann.

Allerdings gibt Hinweise auf europäische Regelungen, die eine Weiterzahlung des Kindergeldes in Deutschland in Frage stellen.

September 2024, Pannonia Consulting Kft., Budapest

Erwerb/Kauf eines Pkw´s in Deutschland und Zulassung/Anmeldung in Ungarn

Bei der Umsatzsteuer ist folgendes zu beachten:

Nur bei „neuen” Autos findet eine sogenanntes „Fahrzeugeinzelbesteuerungsverfahren” statt. Die Käuferin des Fahrzeugs muss die Umsatzsteuer in dem EU Land zahlen, in dem sie diesen Pkw einführt (also wenn Sie einen Pkw in Deutschland kaufen und diesen in Ungarn anmelden, dann müssen bei „neuen” Autos 27 % Umsatzsteuer abgeführt werden.

„Neu“ im Sinne des „Fahrzeugeinzelbesteuerungsverfahrens” ist ein Auto, das im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.

Bei nicht neuen Autos fällt hingegen keine Umsatzsteuer in Ungarn an. Natürlich müssen Sie im Fall des Erwerbs eines Pkw´s von einem deutschen Händler evtl. deutsche Umsatzsteuer zahlen. Alternativ können Sie auch ein differenzbesteuertes Auto erwerben. Hier kann der Händler nur die Gewinnmarge der Umsatzsteuer unterwerfen. In dem Fall sind Sie auch nicht in Ungarn umsatzsteuerpflichtig. Bei Erwerb eines Gebrauchtwagens, welches nicht als „neu” definiert wird, von einer deutschen Privatperson fällt ebenfalls keine Umsatzbesteuerung in Ungarn an.

Es gibt viele ungarische Seiten, die die Kosten für die Zulassung in Ungarn von Autos aus anderen EU Ländern berechnen:

Geben Sie einmal folgende Suchbegriffe ein:

„regisztrációs adó kalkulátor 2015”

Hier ein Beispiel:

http://szamoldki.com/auto/autobehozatal

Einfuhr Pkw aus EU Ländern/AUTÓBEHOZATAL (EU-BÓL):

Kaufpreis/Vételár (EUR)*: 15.000 EUR

Wechselkurs/Euro árfolyam*: 300 HUF/EUR

Reisekosten/Utiköltség (Ft)*: z.B. 10.000 HUF

Kapazität/Hengerűrtartalom (cm3)*: 2.000

Leistung/Teljesítmény­ (kw)*: 120

Herstellungsjahr/Gyártási év*: 2012

Kraftstoff/Üzemanyag*: Diesel

gibt es einen gültigen ausländischen TÜV/Rendelkezik érvényes külföldi műszaki vizsgával*: Ja/Igen

Schadstoffklasse/Környezetvédelmi osztály*: Euro 4

erste Zulassung (Jahr)/Első forgalombahelyezés (év)*: 2012

erste Zulassung (Monat)/Első forgalombahelyezés (hónap)*: Januar

Ergebnis der Kostenberechnung:

Kaufpreis/Vételár:4 500 000 Ft

Registrationsgebühr/Regisztrációsadó:300 600 Ft

Gebühr Eigentümernachweis/Vagyonszerzési illeték:90 000 Ft

Gebühr für die technische Überprüfung/Műszaki vizsga (Honosítás):8 000 Ft

Kennzeichen/Rendszám:8 500 Ft

Érvényesítő címke:585 Ft

Zulassung/Forgalmi engedély:6 000 Ft

Fahrzeugbrief/Törzskönyv:6 000 Ft

Reisekosten/Utiköltség:10 000 Ft

Insgesamt/Összesen:4 929 685 Ft

Es gibt auch spezialisierte Firmen, die diese Anmeldungen übernehmen.

Auch fallen Kfz Steuern in Ungarn an.

Diese berechnen sich wie folgt:

im Jahr der Herstellung und in den folgenden 3 Kalenderjahren: 345 Ft/kilowatt,

in den Kalenderjahren 4-7.: 300 Ft/kilowatt,

in den Kalenderjahren 8-11.:  230 Ft/kilowatt,

in den Kalenderjahren 12-15.: 185 Ft/kilowatt,

in den Kalenderjahren 16. und folgende: 140 Ft/kilowatt.

Hier finden Sie ein Beispiel:

http://kalkulatorlap.hu/teljesitmenyado_kalkulator.html

Teljesítményadó kalkulátor 2015:

Herstellungsjahr/Gyártási év*: 2012

Leistung/Teljesítmény­ (kw)*: 120

Steuern/Fizetendő:       41.400 Ft (=345 je kw)

Es gibt auch für die Haftpflichtversicherungen in Ungarn einen Kalkulator. Diesen finden Sie hier.

http://www.biztositas.hu/Partner/Kotelezo-biztositas/Dijszamitas-kotes.html

Mai 2015; Pannonia Consulting Kft., Budapest