In den nachfolgenden Zeilen gehen wir etwas auf die ungarische Regelungen bezüglich der Besteuerung von Verpflegungsmehraufwendungen ein.
Leider kann man in Ungarn nicht abgabenfrei Spesen an Mitarbeiter zahlen. Es gibt jedoch vereinzelt Sachverhalte, bei denen Einsparungen aus steuerlicher Sicht möglich sind – beispielsweise ist für Auslandsdienstreisen eine teilweise Befreiung möglich. Bei Auslandsreisen sind Tagegelder i.H.v. 30 % steuer- und sozialversicherungsfrei. Maximal dürfen aber nur 15 EUR steuerfrei gezahlt werden, was faktisch bedeutet, dass nur Tagegelder bis 50 EUR (Bruttobetrag) steuerlich optimal begünstigt sind.
Die Tagegelder, die für Inlandsdienstreisen gezahlt werden, sind jedoch leider steuer- und abgabenpflichtig (werden wie Gehalt behandelt). Üblich sind Tagegelder bei ungarischen Unternehmen von Brutto circa 1.500 HUF/Tag.
März 2014; Pannonia Consulting Kft., Budapest